Hecken

Fachliteratur

Nachbarschaftsrecht
Nachbarrecht von A-Z 
von Helmward Alheit

Gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände

Das Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer schreibt bestimmte Mindestabstände von Bäumen, Sträuchern und Heckenpflanzungen zum Nachbargrundstück vor.

Maßgebliches Kriterium zur Festlegung des Grenzabstandes ist dabei die endgültige Höhe der Pflanzung.

Im bayerischen Nachbarrecht sind folgende Grenzabstände festgelegt: Gehölze, die über 2 m hoch werden, sind mit einem Mindestabstand von 2 m zum Nachbargrundstück zu pflanzen. Bei Pflanzen mit einer endgültigen Höhe von maximal 2 m, ist ein Abstand von mindestens 50 cm einzuhalten. Grenzt das Grundstück an eine landwirtschaftliche Nutzfläche, so ist der doppelte Abstand einzuhalten.

Bei Sträuchern und Hecken gilt der Abstand von der Grundstücksgrenze bis zur Mitte der Triebe, die der Grenze am nächsten sind. Gemessen wird an der Stelle, an der die Triebe aus dem Boden wachsen.

Bei Bäumen ist der Abstand von der Mitte des Stammes aus zu messen, ebenfalls an der Stelle, an der der Stamm aus dem Boden wächst.

Da diese Regelungen sich im Rahmen der Gesetzgebung ändern können und je nach Gemeinde auch Sonderregelungen möglich sind, ist es sinnvoll, bei der jeweiligen Gemeinde die aktuell gültigen Vorschriften zu erfragen. Mit Einverständnis des Nachbarn können die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände unterschritten werden.